Gebrauchtwagencheck
Sicherheit für den Handel und seine Kunden!
Objektiv und neutral bieten wir Ihnen den Gebrauchtwagen-Check.
Gewährleistungsfristen
Seit dem 1. Januar 2002 gelten für den gewerblichen Handel mit Gebrauchtwagen neue Fristen in der Gewährleistung. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den Händler an eine Privatperson gilt eine gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Begrenzt werden kann diese vertraglich zwischen Händler und Kunde auf ein Jahr. Was jedoch entfällt, ist der Ausschluß der Haftung durch die Geschäftsbedingungen.
Neu ist auch die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten ab dem Datum des Gefahrüberganges. Der Gebrauchtwagenhändler bzw. Verkäufer, der gewerblich tätig ist, muß nachweisen, dass der in diesem Zeitraum aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bereits vorhanden war.
Bitte beachten Sie, dass der Check nur eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs am Prüftag sein kann und keinerlei Haftungs- und oder Garantiezusage für den potentiellen Käufer des Fahrzeugs beinhaltet.