Abgasuntersuchungen (AU) nach § 47a STVZO


"Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden [...], haben [...] die Abgase ihres Kraftfahrzeuges [...] in den [...] genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen."

Bei sich dieser regelmäßig wiederholenden Untersuchung an Kraftfahrzeugen wird das gesetzlich vorgeschriebene Abgasverhalten (z. B. Kohlenmonoxid CO) des Verbrennungsmotors Ihres Fahrzeuges überprüft, damit kein unnötiger Ausstoß von Abgasen im Fahrbetrieb vorliegt und somit auch der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges anhand des gemessenen CO-Wertes mit dem Abgastester überprüft wird.