Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO


"Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen [...] haben müssen, haben ihre Fahrzeuge [...] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Bei dieser sich in der Regel alle 2 Jahre wiederkehrenden Untersuchung werden Fahrzeuge auf die Sicherheit (z.B. Bremsanlage, Lenkung, Lichtanlage, Bereifung usw.) überprüft, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen können.