Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO


"[...] erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen [...] für diese Teile [...] die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen [...] durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau [...] bestätigt worden ist. [...]" 
Hier werden Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug, wie z. B. Sonderräder oder eine Fahrzeugtieferlegung usw. unter Berücksichtigung z. B. eines Teilegutachtens auf den ordnungsgemäßen Einbau überprüft und schriftlich für die überwachenden Behörden wie z. B. der Straßenverkehrszulassungsstelle oder der Polizeibehörde bestätigt.