Lackschichtdickenmessung


Begutachtung von Lackschäden/Lackschichtdickenmessung

Sie haben ein Fahrzeug erworben und sind sich nicht sicher ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt?
Hier können wir Ihnen weiterhelfen.
Wir führen an Ihrem Fahrzeug eine Lackschichtdickenmessung durch und können dadurch ermitteln, ob Teile mehrfach lackiert oder gespachtelt worden sind.
Rufen Sie uns einfach an und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier einige Hinweise:

Sind dem Verkäufer Vorschäden bekannt, Bagatellschäden ausgeschlossen, muss er sie ausdrücklich angeben. Ein Unfallschaden, egal ob von ihm oder vom Vorbesitzer, darf nicht verschwiegen werden. In der Regel ist dem Verkäufer nur schwer nachzuweisen, dass ihm ein Schaden bekannt war, wenn sich der Unfall nicht in der Zeit seines Besitzes eingetreten ist.
Gewerblichen Autohändlern wird in der Rechtsprechung eine Prüfungspflicht auf Unfallschäden auferlegt, die bei Verschweigen, auch bei Nichtwissen des Verkäufers, zu einem Mangel führen. Der Gebrauchtwagenhändler ist verpflichtet, eine Lackschichtdickenmessung durchzuführen, um vorangegangene Unfallschäden zu ermitteln. Kommt er diese Pflicht nicht nach, kann der Käufer Mängelrechte geltend machen, auch wenn der Verkäufer im Kaufvertrag versichert hat, dass ihm keine Vorschäden bekannt sein.
Wer ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann ersteht, sollte sich dagegen die Unfallfreiheit ausdrücklich zusichern lassen. Die vorformulierte Erklärung "das Kfz ist unfallfrei" erfasst laut Rechtsprechung keine Vorschäden aus der Zeit des Vorbesitzers und keine Bagatellschäden, die der nächste Verkäufer nicht kennt. Denn Private Verkäufer haben keine ausreichenden Kenntnisse und Möglichkeiten zu ermitteln ob ein PKW bei einem Vorbesitzer bereits einen Schaden erlitten hat.